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I
Name
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Unter
dem Namen Delta-Club Glarnerland besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff
des ZGB mit Sitz Glarus
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Der
DCG fördert den umweltfreundlichen Hängegleiter-Sport (korrigiert gemäss
HV vom 23.2.2001)
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Das
Rechnungsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember
II
Mitgliedschaft
A
Arten der Mitgliedschaft
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Der
Delta-Club Glarnerland umfasst folgende Mitglieder-Kategorien:
Aktivmitglieder / Gönnermitglieder (Passiv) / Ehrenmitglieder
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Als
Aktivmitglieder können diejenigen aufgenommen werden, die das 16.
Altersjahr zurück gelegt haben und hängegleiten (korrigiert HV 23.2.2001)
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Gönnermitglieder
sind Freunde des DCG
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Zu
Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um den DCG
besonders verdient gemacht haben
B
Erwerb der Mitgliedschaft
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Aufnahmegesuche
haben schriftlich an den Präsidenten zu Handen des Vorstandes zu erfolgen,
der über die provisorische Aufnahme entscheidet. Die HV entscheidet nach
mindestens 1/2 Jahren definitiv über die Aufnahme
C
Rechte und Pflichten
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Jegliche
Kündigung muss dem Vorstand spätestens 14 Tage vor Ende des
Rechnungsjahres schriftlich bekannt gegeben werden
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Die
Jahresbeiträge werden am 1. Januar jedes Jahres dem Kassier des Clubs überwiesen.
Die vor dem 30. September zugelassenen Mitglieder zahlen den vollen Beitrag;
die nach diesem Datum zugelassenen Mitglieder zahlen für das laufende Jahr
keinen Jahresbeitrag. Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag. Mitglieder,
welche sich nicht ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem DCG
nachkommen, können vom Vorstand, nach Verwarnung durch eingeschriebenen
Brief, gestrichen werden
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Die
Hauptversammlung kann ein Mitglied vom Club ausschliessen. Die Gründe, laut
welcher der Ausschluss erfolgt, bilden keinen Anlass zu einer rechtlichen
Handlung Art. 72 ff ZGB
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Die
ausgetretenen oder ausgeschlossenen Mitglieder verlieren jeglichen Anspruch
auf das gesellschaftliche Guthaben. Sie bleiben jedoch Schuldner ihres
Beitrages für das laufende Jahr
III
Organisation
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Der
Club besteht aus folgenden Organen:
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Die Hauptversammlung
-
Der Vorstand
A
Die Hauptversammlung
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Die
HV ist das oberste Organ des Clubs. Sie kommt einmal jährlich zusammen. Sie
wird vom Vorstand einberufen. Eine aussergewöhnliche HV kann ausserdem
jederzeit auf Beschluss des Vorstandes oder auf schriftliches Gesuch eines Fünftels
aller Mitglieder des Clubs, unter Angabe der sich an der Tagesordnung
befindlichen Gegenstände, einberufen werden
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Die
Einladung der HV muss die Tagesordnung enthalten. Sie muss Gegenstand einre
schriftlichen Mitteilung an alle Mitglieder sein, mindestens 1 Monat vor dem
festgesetzten Datum.
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Die
HV ist zuständig: a) Genehmigung des Protokolls b) Gutheissung der Geschäftsführung
c) Wahl des Präsidenten und des Vorstandes d) Festsetzung der Jahresbeiträge
e) Gutheissung des Rechenschaftsberichtes und des Budgets f) Ausschluss und
Aufnahme von Aktivmitgliedern g) Ernennung von Ehrenmitgliedern h) Revision
der Statuten i) Anträge von Mitgliedern und Vorstand; müssen mindestens 14
Tage vor der HV schriftlich an den Vorstand erfolgen
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Nur
Aktivmitglieder haben Stimmrecht. Stimmabgabe durch Stellvertreter ist nicht
statthaft
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Abstimmungen
finden nach der relativen Mehrheit der anwesenden Mitglieder statt. Wahlen
finden im ersten Gang nach absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder und
im zweiten Gang nach relativer Mehrheit der anwesenden Mitglieder statt.
Abstimmungen und Wahlen finden nach gehobener Hand statt, ausser wenn die
absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder das geheime Stimmrecht verlangt.
Im Fall von Stimmengleichheit ist die des Präsidenten ausschlaggebend. Nur
Aktivmitglieder sind wählbar.
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Die
HV wählt zuerst den Präsidenten und dann die anderen Mitglieder des
Vorstandes, die die anderen Ämter unter sich aufteilen
B
Der Vorstand
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Der
Vorstand besteht aus 5 (fünf), für ein Jahr gewählten und wiederwählbaren
Mitgliedern, d.h.: 1 Präsident, 1 Vice-Präsident, 1 Kassier, 1 Aktuar, 1
Mitglied
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Der
Vorstand besitzt alle Vollmachten, die nicht vom Gesetz oder den Statuten
ausdrücklich einem Organ zugeteilt sind
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Ein
Rechnungsprüfer wird für ein Jahr gewählt. Er ist wiederwählbar. Seine
Aufgabe ist es, die gesamte Buchhaltung und den Jahresrechenschaftsbericht
zu prüfen. Er erstattet der HV Bericht
IV
Abänderung der Statuten
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Der
Vorstand und die aktiven Mitglieder können der HV eine Abänderung der
Statuten schriftlich verlangen
V
Auflösung des Clubs
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Die
Auflösung des Clubs durch die Hauptversammlung bedarf einer 2/3 Mehrheit
Die
vorliegenden Statuten, ersetzten die an der HV 1981 abgeänderten Statuten.
Korrigiert durch eine Statutenänderung an der HV vom 23.2.2001
Delta-Club
Glarnerland
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